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Bundesinitiative Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Ein Überblick

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/Netzwerk-KvI-Bund.mp3

Treffpunkt e.V. hat 2018 das bundesweite Netzwerk Kinder von Inhaftierten gegründet, deshalb sitzt die Bundesinitiative auch hier im Haus. Nachdem wir uns 2010 bereits an einem europäischen Forschungsprojekt beteiligt hatten, das einerseits die Auswirkungen von Inhaftierung eines Elternteils untersucht hat – und andererseits die bestehenden Angebote in Deutschland gesammelt hatte, – war die Zeit reif, die Akteure aus ganz Deutschland zu vernetzen.

Zeitgleich wurde vom Europarat eine Empfehlung verabschiedet, wie Justizvollzug, Jugendhilfe, Polizei und Politik die Rechte der Kinder konkret umsetzen sollen. In der UN-Kinderrechtskonvetion steht nämlich, dass alle Kinder das Recht auf regelmäßigen und persönlichen Umgang mit beiden Elternteilen haben – auch wenn diese inhaftiert sind.

Mit Förderung der Auridis Stiftung haben wir ein Strukturentwicklungsprojekt entwickelt, das in acht Bundesländern durchgeführt wird.

Was bedeutet das genau?

Immer mit dem Blick auf die Lebenssituation der Kinder und ihr Kindeswohl setzt das Projekt auf drei Ebenen an:

  • Bei Politik und Verantwortlichen gilt es, diese für die Thematik zu sensibilisieren und zu überzeugen, dass in Strafvollzug und Jugendhilfe mehr Augenmerk auf die Kinder von Inhaftierten zu richten ist und die beiden Systeme zum Wohl der Kinder und Familien besser zusammenarbeiten müssen.
  • Bei den Fachkräften unterstützen wir mit mehr Wissen zum Thema und möchten sie auch dafür gewinnen, neue Angebote für diese Kinder zu schaffen.
  • Für die Betroffenen geht es vor allem darum, Ihnen mit kindgerechten Informationen oder einer Erstberatung ein richtiges Angebot oder Beratungsstelle vermitteln zu können.

Für die ganzen Vorhaben gibt es in fast jedem Bundesland eine Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten – wie auch hier in Bayern. Diese Landesfachstellen setzten dann die Vernetzung von Justiz und Jugendhilfe auf den gerade beschriebenen Ebenen um.

Wir von der Bundesinitiative halten das gesamte Netzwerk zusammen, beraten die Landesfachstellen und unterstützen mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit und Politikberatung.

Unser Ziel ist es, dass jedes betroffene Kind in Deutschland passende Hilfe und Angebote nutzen kann, egal wo es wohnt oder wo das Elternteil inhaftiert ist.

 

Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/KvI-Haus-fuer-Webseite.png 900 1400 s.jattke https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2020/07/log-transparent.png s.jattke2026-05-28 13:53:412026-06-02 11:40:32Bundesinitiative Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Ein Überblick
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Landesfachstelle Bayern – Netzwerk Kinder von Inhaftierten

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/Kvi-Bayern.mp3

Die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten gibt es in Bayern seit 2023. Sie ist ein Strukturentwicklungsprojekt. Es sollen nachhaltige Strukturen zur Verbesserung der Unterstützung betroffener Kinder aufgebaut werden. Das beinhaltet nicht nur den Aufbau konkreter Angebote, sondern auch die Sensibilisierung und Qualifizierung von allen Fachkräften, die mit den betroffenen Kindern arbeiten – also Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe, der Justiz sowie vieler anderer Beratungsstellen.

Häufig klingelt deshalb das Telefon der Landesfachstelle, weil einzelne Fachkräfte anrufen, die mit Kindern von Inhaftierten in Berührung gekommen sind. Oft haben auch erfahrene Berater*innen Fragen, denn der Justizvollzug ist von außen gar nicht so leicht zu durchschauen. Die Unsicherheit im Umgang mit dem Thema Gefängnis ist in vielen Gesprächen deutlich zu spüren. So wenig betroffene Familiensysteme in der Akutsituation über das Gefängnis wissen, so wenig können auch die meisten Fachkräfte konkret zu dem Thema berichten. Wer noch nicht mit dem Gefängnis in Kontakt gekommen ist, hat häufig nur veraltete Vorstellungen oder Szenen aus Filmen im Kopf – vielleicht ein paar einzelne Informationen. Ein umfassendes Bild, um die Fragen von betroffenen Kindern beantworten zu können, ergibt sich dabei selten. Die Landesfachstelle kann in dieser Situation Informationen zum Justizvollzug, zum Tagesablauf in Haft und zu familienorientierten Angeboten in der spezifischen Haftanstalt geben. Zusätzlich kann häufig auch der Kontakt zur richtigen Ansprechperson innerhalb der JVA hergestellt werden. Auch bei konkreten Fallfragen zum Umgang mit einem betroffenen Kind kann die Landesfachstelle beraten.

Bei 10.000-20.000 betroffenen Kindern pro Jahr in Bayern kann die Landesfachstelle nicht jede einzelne Fachkraft beraten, die in Kontakt mit den betroffenen Kindern gekommen ist. In regelmäßigen Abständen werden deshalb Qualifizierungs- und Sensibilisierungsformate für Fachkräfte angeboten. Das heißt, dass Fachpersonen sich zu Schulungen anmelden können, um die Grundlagen der Situation von Kindern von Inhaftierten kennenzulernen. Neben wichtigen Informationen und spannenden soziodemographischen Daten zum Justizvollzug, werden hier auch konkrete Unterstützungsangebote sowie die Auswirkungen der elterlichen Inhaftierung auf die Kinder vermittelt. Die Landesfachstelle kommt manchmal aber auch zur Ersten Hilfe direkt in Einrichtungen und beantwortet dort konkrete Fragen des Teams, das gerade mit einem Fall arbeitet. Häufig geht es dann inhaltlich um die Fragestellung, wie mit Kindern über die Inhaftierung des Elternteils gesprochen werden oder wie auf Fragen nach dem Delikt reagiert werden kann. Gemeinsam mit den Fachkräften werden dann Verhaltensoptionen und Textbausteine erarbeitet, die in der tatsächlichen Praxis verwendet werden können.

Auch Angehörige und betroffene Kinder können sich bei der Landesfachstelle melden und Beratung erfahren. Gerade bei längerfristigen Beratungsanfragen ist es häufig sinnvoll, auf regional passende Beratungsangebote zu verweisen. Wenn keine vorhanden sind, kann die Beratung weiterhin über die Landesfachstelle laufen. Eine Anfrage aus Nürnberg würden wir zum Beispiel an die Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten weiterleiten, während wir eine Anfrage aus einer Region ohne Angehörigenberatung selbst bearbeiten. Häufig dreht sich die Beratung um die Fragen, ob man Kindern gegenüber ehrlich sein soll, wie die elterliche Inhaftierung vermittelt werden kann und was eigentlich das Beste für die betroffenen Kinder in dieser besonderen Situation ist.

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/2026-06-03_Bild-LFS-fuer-Webseite.png 1024 1536 s.jattke https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2020/07/log-transparent.png s.jattke2026-05-28 13:53:272026-06-08 13:51:02Landesfachstelle Bayern – Netzwerk Kinder von Inhaftierten
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Warum Resozialisierung die Gesellschaft schützt

Wenn Sie an Resozialisierung denken, was kommt Ihnen als Erstes in den Kopf? Häufig wird der Begriff zunächst mit dem Strafvollzug verbunden: Mit Menschen, die nach einer Straftat den Weg zurück in die Gesellschaft finden sollen. Dabei reicht der Begriff weit über den strafrechtlichen Bereich hinaus. Auch Menschen, die durch Sucht, Wohnungslosigkeit oder soziale Isolation Anschluss verloren haben, stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Im Kern geht es darum, wieder Teil eines sozialen Gefüges zu werden. Dazu gehören stabile Beziehungen, eine Perspektive und die Fähigkeit, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.

Als sozialer Verein der Straffälligenhilfe möchten wir in diesem Beitrag die Bedeutung gelingender Resozialisierung sowie die damit verbundenen Herausforderungen in den Blick nehmen und zugleich verdeutlichen, warum sie ein zentraler Baustein für den Schutz der Gesellschaft ist. Denn Straffälligkeit entsteht nur selten isoliert. Eine Tat wie ein Überfall ist meist nicht spontan, sondern das Ergebnis längerfristiger Entwicklungen, etwa finanzieller Unsicherheit, fehlender Bildungs- und Arbeitschancen oder Defiziten in der Impulskontrolle. Resozialisierung setzt genau an diesen Hintergründen an, indem sie nicht nur das Geschehene betrachtet, sondern nach den Ursachen fragt und darauf abzielt, nachhaltige Veränderungen zu ermöglichen, um erneute Straffälligkeit zu verhindern.

Mehr als reine Strafe

Reine Bestrafung greift zu kurz. Zwar signalisiert sie gesellschaftliche Grenzen, doch ohne begleitende Maßnahmen bleibt ihre Wirkung oft oberflächlich. Menschen kommen aus der Haft häufig in einer schlechteren Situation zurück: ohne Wohnung, ohne Job, mit Schulden und geschwächten sozialen Kontakten. Gleichzeitig können sich in Haft neue, teilweise problematische Dynamiken entwickeln.

Ohne Unterstützung steigt unter diesen Bedingungen die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich. Wer keine Alternativen kennt oder keine Ressourcen hat, greift eher auf frühere, vermeintlich „funktionierende“ Strategien zurück. Resozialisierung versucht, genau diesen Kreislauf zu durchbrechen, indem sie an Ursachen arbeitet und neue Handlungsmöglichkeiten schafft.

 Wie Resozialisierung konkret wirkt

Resozialisierung ist dabei ein vielschichtiger Prozess. Auf der einen Seite stehen grundlegende Faktoren wie Wohnraum, Arbeit und finanzielle Stabilität. Ohne diese Basis ist ein Neuanfang kaum möglich. Auf der anderen Seite geht es um persönliche Entwicklung: die Fähigkeit zur Selbstreflexion, zur Impulskontrolle und zum Perspektivwechsel, z.B. den Blick darauf gerichtet, welche Folgen das eigene Handeln für das Opfer oder die eigene Familie hat.

Diese Arbeit erfolgt in der Regel auf Augenhöhe. Es geht nicht darum, Menschen „umzuerziehen“, sondern gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die zu ihrer Lebensrealität passen. Das kann bedeuten, Schulden zu regulieren, Bewerbungen zu schreiben, therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen oder den eigenen Umgang mit Konflikten grundlegend zu verändern.

Ein weiterer entscheidender Faktor für die gelingende Resozialisierung ist die Haltung der Gesellschaft selbst. Resozialisierung kann nur gelingen, wenn Menschen nach einer Straftat nicht dauerhaft stigmatisiert werden. Wer keine Wohnung findet, keinen Job bekommt und im Alltag auf Ablehnung stößt, hat kaum eine Chance, sich zu stabilisieren. Der Wunsch nach Zugehörigkeit ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis. Wird es dauerhaft enttäuscht, entstehen neue Spannungen und im schlimmsten Fall auch neue Straftaten.

Damit wird deutlich, dass Resozialisierung nicht allein Aufgabe von Justiz und Sozialarbeit ist. Sie ist auch eine gesellschaftliche Frage: Wie gehen wir mit Menschen um, die Fehler gemacht haben? Sehen wir in ihnen dauerhaft eine Bedrohung oder erkennen wir die Möglichkeit zur Veränderung an und können zweite Chancen geben?

Grenzen im System

Trotz ihrer zentralen Bedeutung stößt Resozialisierung in der Praxis häufig an strukturelle Grenzen. Sie ist gesetzlich als Ziel des Strafvollzugs verankert, ihre Umsetzung hängt jedoch stark von den vorhandenen personellen, zeitlichen und fachlichen Ressourcen ab. In vielen Justizvollzugsanstalten stehen Sozialdienste unter einem hohen Arbeitsdruck und müssen eine Vielzahl komplexer Aufgaben bewältigen. Dadurch liegt der Schwerpunkt in der Praxis oft zunächst auf existenziellen Fragen der Entlassungsvorbereitung, etwa Wohnraum, Arbeit, Sicherung des Lebensunterhalts und Klärung administrativer Angelegenheiten.

Für weitergehende Prozesse, etwa persönliche Entwicklung, Stärkung sozialer Kompetenzen oder die vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen Tat, bleiben im Vollzugsalltag häufig nur begrenzte Spielräume. Diese Aufgaben können deshalb oft nur in Kooperation mit spezialisierten externen Trägern wie Treffpunkt e. V. umgesetzt oder ergänzt werden. Das ist weniger Ausdruck fehlender fachlicher Haltung als vielmehr Folge begrenzter Ressourcen und hoher struktureller Anforderungen.

Auch außerhalb der Haft ist Unterstützung nicht überall gleichermaßen verfügbar. In manchen Regionen bestehen gut ausgebaute Angebote der Straffälligenhilfe, in anderen fehlen entsprechende Strukturen oder sie sind nur eingeschränkt erreichbar. Dadurch hängen die Chancen auf einen gelingenden Neuanfang weiterhin stark vom Wohnort und von der regionalen Angebotslandschaft ab.

Prävention: Mehr Kosten als Nutzen?

Ein zentrales Dilemma bleibt, dass der Erfolg von Resozialisierung und dazugehöriger Präventionsarbeit schwer nachweisbar ist. Wenn jemand nicht rückfällig wird, lässt sich kaum eindeutig belegen, welche Maßnahme dafür ausschlaggebend war. Prävention funktioniert unsichtbar: Sie zeigt sich darin, dass etwas nicht passiert. Gerade deshalb wird sie politisch und finanziell häufig unterschätzt und weniger finanziert.

Zweite Chancen zum Schutz der Gesellschaft

Resozialisierung ist kein „weiches“ Gegenmodell zur Strafe, sondern eine notwendige Ergänzung, wenn Sicherheit langfristig gewährleistet werden soll. Eine Gesellschaft, die ausschließlich auf Abschreckung setzt, verschiebt Probleme und löst sie nicht. Erst wenn Menschen nach einer Straftat echte Perspektiven erhalten, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie erneut straffällig werden.

Dafür braucht es funktionierende Strukturen, ausreichende Finanzierung und vor allem ein Umdenken weg von reiner Sanktion und hin zu nachhaltiger Prävention. Resozialisierung bedeutet, in die Zeit nach der Tat zu investieren, also genau in den Moment, in dem sich entscheidet, ob sich Fehlverhalten verfestigt oder Veränderung möglich wird.

 

 

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Begleitete Besuche – Ein Überblick

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/Begleitete-Besuche-2.mp3

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu ihren Eltern. Doch wenn ein Elternteil inhaftiert ist, stellt dies für Kinder eine ganz besondere Herausforderung dar.

Vor genau diesem Hintergrund wurde das Angebot der sogenannten „Begleiteten Sonderbesuche“ ins Leben gerufen, das sich vor allem an Kinder von 0 bis 14 Jahren richtet und den Betroffenen ermöglicht, ihren Elternteil regelmäßig in der Untersuchungs- oder Strafhaft (der JVA Nürnberg) zu besuchen.

Diese Sonderbesuche finden einmal im Monat zusätzlich zu den regulären Besuchszeiten statt und dauern jeweils eine Stunde. Während des Besuches wird das Kind bzw. die Geschwisterkinder gemeinsam von einer sozialpädagogischen Fachkraft aus unserer Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten begleitet. Um den Besuch kindgerecht zu gestalten, erfolgt dieser ohne uniformierte Aufsichtsperson. Und in den Räumlichkeiten, in denen die Besuche stattfinden, steht bspw. ein Materialschrank mit altersgerechten Spielen, Bastelmöglichkeiten sowie Getränken und kleinen Snacks zur Verfügung. Die begleiteten Besuche verfolgen nicht nur das Ziel, die Eltern-Kind-Beziehung aufrechtzuerhalten oder unter Umständen neu anzubahnen, sondern auch, die Bindung zwischen Eltern und Kind zu fördern und zu stärken. Das Wohl des Kindes sowie die Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und Wünsche stehen dabei stets im Mittelpunkt.

 

Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/BB.jpg 841 621 s.jattke https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2020/07/log-transparent.png s.jattke2026-05-06 10:43:112026-05-28 11:48:18Begleitete Besuche – Ein Überblick
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Elterngruppe – für Eltern von inhaftierten Kindern

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/Elterngruppe-aussen.mp3

Dieses Angebot richtet sich an Eltern, deren Kinder inhaftiert sind. Ziel ist es, einmal im Monat einen geschützten Raum zu schaffen, in dem Betroffene Unterstützung, Information und Austausch finden können.

Hier können Sorgen, Ängste und Erfahrungen geteilt werden und es entsteht oft ein Gefühl von Verständnis und Entlastung, weil man merkt, in dieser Situation nicht allein betroffen zu sein. Eltern von inhaftierten Kindern sind oft hoch belastet von Scham und Schuldgefühlen und von dem überforderten Bedürfnis ihrem Kind helfen zu wollen, es in dem Justizsystem aber nicht zu können.

 

Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/Elterngruppe.png 896 1193 s.jattke https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2020/07/log-transparent.png s.jattke2026-05-06 10:43:092026-05-28 11:38:48Elterngruppe – für Eltern von inhaftierten Kindern
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Elterngruppe in der JVA – Ein Überblick

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Eine Gruppe von Vätern/Müttern sitzt zusammen – nicht irgendwo, sondern innerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalt. Dieses Bild steht für die Mütter- und Vätergruppen in den Justizvollzugsanstalten Nürnberg und Bayreuth. Seit Jahren führt der Treffpunkt e.V. regelmäßig diese Gruppen durch, um die Teilnehmenden in ihrer Rolle als Mutter oder Vater zu begleiten und zur Reflexion anzuregen. Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit der eigenen Elternschaft unter den besonderen Bedingungen der Haft.

In einem Umfeld, in dem der Mensch oft auf seine Tat und seine individuelle Situation reduziert wird, behalten wir bewusst einen anderen Blick: Für uns bleibt jede inhaftierte Person immer auch Teil eines Familiensystems – Mutter oder Vater eines Kindes, das draußen wartet.

Und dann stehen da diese Fragen im Raum: Was bedeutet es eigentlich für mein Kind, dass ich hier bin? Was nimmt es aus dieser Situation mit – aus meinen Fehlern? Und wie erkläre ich meinem Kind, dass ich im Gefängnis sitze … und warum? Fragen, die schwer sind. Und die oft zum ersten Mal wirklich zugelassen werden.

Die Haft kann, so belastend sie ist, auch eine besondere Chance sein. Sie unterbricht das Außen, das Funktionieren, das Weitermachen – und schafft Raum für ehrliches Innehalten. Viele Teilnehmende erleben hier zum ersten Mal, dass sie über ihre Rolle als Eltern nachdenken und sprechen – offen, verletzlich, manchmal schmerzhaft, aber oft sehr bewegend.

Als Gruppenleiterinnen greifen wir diese Momente auf und geben Impulse, immer mit dem Blick auf die Kinder draußen. Der Einstieg ist oft vorsichtig, manchmal auch von Schweigen geprägt. Doch mit der Zeit wächst Vertrauen – und aus einzelnen Gedanken wird ein echter Austausch.

Und ganz nebenbei wird in der Gruppe auch gebastelt. Kleine Dinge, oft ganz einfach – aber mit großer Bedeutung: ein Perlenarmband, eine Kette, eine Laterne. Für manche Teilnehmende ist das etwas völlig Neues. Sie geben sich Mühe und gestalten etwas mit ihren eigenen Händen für ihre Kinder. Und genau darin liegt die Botschaft: Mama oder Papa denkt an dich. Diese kleinen Gesten helfen, die Verbindung aufrechtzuerhalten – und zeigen, dass Elternschaft nicht an den Mauern der Haft endet.

 

Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/Muettergruppe.png 768 1408 s.jattke https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2020/07/log-transparent.png s.jattke2026-05-06 10:43:072026-05-28 12:38:27Elterngruppe in der JVA – Ein Überblick
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Familienberatung in der JVA – Ein Überblick

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Inhaftierte Eltern haben oft viele Fragen. Was weiß mein Kind über die Haft? Wie spreche ich mit dem Kind darüber? Wie kann ich einen kindgerechten Brief schreiben? Kann mich mein Kind im Gefängnis besuchen und wie kann das gehen? Wie kommt meine Familie klar, wenn ich solange nicht da bin? Und wie kann es nach der Haft weitergehen?

In unserer Familienberatung kann sich jeder inhaftierte Vater oder Mutter beraten lassen und seine familiären Anliegen besprechen. Hier kann thematisiert werden inwieweit der Inhaftierte Kontakt zu seiner Familie und seinen Kindern pflegen kann, was getan werden könnte, um der Familie in der momentanen Situation zu helfen und sie zu entlasten.

 

Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2026/05/Familienberatung.jpg 1232 864 s.jattke https://www.treffpunkt-nbg.de/wp-content/uploads/2020/07/log-transparent.png s.jattke2026-05-06 10:42:492026-06-11 10:40:45Familienberatung in der JVA – Ein Überblick
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Partnerinnengruppe – Ein Überblick

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Mal mehr, mal weniger unerwartet und unverzüglich muss ein Partner in Haft. Oft bricht dadurch eine Finanzierung komplett weg, mit Kindern muss die Familiensituation neu organisiert werden und es bleibt das Gefühl damit ganz alleine zu sein.

In der Partnerinnengruppe haben Betroffene die Gelegenheit, über Ihre Situation zu sprechen, Erfahrungen zu teilen und von anderen Frauen zu hören. Die monatlichen Treffen bieten einen geschützten Raum, um Gefühle einzuordnen, neue Perspektiven zu entwickeln und stärkende Strategien für den Alltag zu finden. Gleichzeitig erhalten sie hilfreiche Informationen rund um die Inhaftierung, zu finanziellen Hilfen und weiteren Unterstützungsangeboten. In den Schulferien werden Ausflüge gemacht, um in der häufigen Anspannung und dem Organisationsstress auch Momente der Freude und Leichtigkeit verspüren zu können.

 

Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

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Angehörigenberatung – Ein Überblick

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Die BAI – Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten beim Treffpunkt e.V. – ist seit 35 Jahren ein Ort für Menschen, deren Leben durch die Inhaftierung eines nahestehenden Menschen aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Denn eine Inhaftierung betrifft nie nur die Person im Gefängnis. Sie trifft immer auch die Menschen draußen: Familien, Partnerinnen und Partner, Kinder und Eltern – oft unsichtbar, aber stark verunsichert und belastet.

Plötzlich stehen viele Fragen im Raum: Wie erkläre ich meinem Kind die Situation? Wie bewältige ich den Alltag allein? Was passiert mit Wohnung, Arbeit, Sicherheit – und mit mir selbst?

Viele kommen mit dem Gefühl, nicht zu wissen, wo sie anfangen sollen. Beziehungen müssen sich neu ordnen, Rollen verschieben sich, und Angehörige stehen vor völlig neuen Herausforderungen.

Am Anfang geht es oft darum, überhaupt einen Überblick zu gewinnen. Wir sortieren gemeinsam: Was ist dringend? Was kann warten? Welche Schritte müssen jetzt gegangen werden? Und wer kann rechtlich, finanziell oder emotional unterstützen?

Gleichzeitig geht es oft um das, was schwer auszusprechen ist: Scham, Überforderung und die Angst vor dem Urteil anderer. Viele erleben das Thema Haft als Tabu – selbst im eigenen Umfeld.

Wir schaffen einen geschützten Raum, hören zu, ohne zu bewerten, und begleiten Schritt für Schritt durch diese Ausnahmesituation. Gleichzeitig vermitteln wir weiter in passende Hilfesysteme – von Schuldnerberatung über Jugendhilfe bis hin zu psychologischer Unterstützung oder Ansprechpartnern in der Justizvollzugsanstalt.

Und oft beginnt Entlastung genau in dem Moment, in dem jemand zum ersten Mal ausspricht, was wirklich ist – und merkt: Ich bin damit nicht allein.

 

Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

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✓ 35 Jahre Erfahrung
✓ Toleranz & Offenheit
✓ Konfessionell und parteilich ungebunden
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Über uns

Treffpunkt e. V. ist ein anerkannter Träger der Familienbildung, der Jugend- und Straffälligenhilfe in Nürnberg. Außerdem sind wir Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtverbandes.

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