Begleitete Besuche – Ein Überblick
Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu ihren Eltern. Doch wenn ein Elternteil inhaftiert ist, stellt dies für Kinder eine ganz besondere Herausforderung dar.
Vor genau diesem Hintergrund wurde das Angebot der sogenannten „Begleiteten Sonderbesuche“ ins Leben gerufen, das sich vor allem an Kinder von 0 bis 14 Jahren richtet und den Betroffenen ermöglicht, ihren Elternteil regelmäßig in der Untersuchungs- oder Strafhaft (der JVA Nürnberg) zu besuchen.
Diese Sonderbesuche finden einmal im Monat zusätzlich zu den regulären Besuchszeiten statt und dauern jeweils eine Stunde. Während des Besuches wird das Kind bzw. die Geschwisterkinder gemeinsam von einer sozialpädagogischen Fachkraft aus unserer Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten begleitet. Um den Besuch kindgerecht zu gestalten, erfolgt dieser ohne uniformierte Aufsichtsperson. Und in den Räumlichkeiten, in denen die Besuche stattfinden, steht bspw. ein Materialschrank mit altersgerechten Spielen, Bastelmöglichkeiten sowie Getränken und kleinen Snacks zur Verfügung. Die begleiteten Besuche verfolgen nicht nur das Ziel, die Eltern-Kind-Beziehung aufrechtzuerhalten oder unter Umständen neu anzubahnen, sondern auch, die Bindung zwischen Eltern und Kind zu fördern und zu stärken. Das Wohl des Kindes sowie die Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und Wünsche stehen dabei stets im Mittelpunkt.
Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.



