Landesfachstelle Bayern – Netzwerk Kinder von Inhaftierten
Die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten gibt es in Bayern seit 2023. Sie ist ein Strukturentwicklungsprojekt. Es sollen nachhaltige Strukturen zur Verbesserung der Unterstützung betroffener Kinder aufgebaut werden. Das beinhaltet nicht nur den Aufbau konkreter Angebote, sondern auch die Sensibilisierung und Qualifizierung von allen Fachkräften, die mit den betroffenen Kindern arbeiten – also Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe, der Justiz sowie vieler anderer Beratungsstellen.
Häufig klingelt deshalb das Telefon der Landesfachstelle, weil einzelne Fachkräfte anrufen, die mit Kindern von Inhaftierten in Berührung gekommen sind. Oft haben auch erfahrene Berater*innen Fragen, denn der Justizvollzug ist von außen gar nicht so leicht zu durchschauen. Die Unsicherheit im Umgang mit dem Thema Gefängnis ist in vielen Gesprächen deutlich zu spüren. So wenig betroffene Familiensysteme in der Akutsituation über das Gefängnis wissen, so wenig können auch die meisten Fachkräfte konkret zu dem Thema berichten. Wer noch nicht mit dem Gefängnis in Kontakt gekommen ist, hat häufig nur veraltete Vorstellungen oder Szenen aus Filmen im Kopf – vielleicht ein paar einzelne Informationen. Ein umfassendes Bild, um die Fragen von betroffenen Kindern beantworten zu können, ergibt sich dabei selten. Die Landesfachstelle kann in dieser Situation Informationen zum Justizvollzug, zum Tagesablauf in Haft und zu familienorientierten Angeboten in der spezifischen Haftanstalt geben. Zusätzlich kann häufig auch der Kontakt zur richtigen Ansprechperson innerhalb der JVA hergestellt werden. Auch bei konkreten Fallfragen zum Umgang mit einem betroffenen Kind kann die Landesfachstelle beraten.
Bei 10.000-20.000 betroffenen Kindern pro Jahr in Bayern kann die Landesfachstelle nicht jede einzelne Fachkraft beraten, die in Kontakt mit den betroffenen Kindern gekommen ist. In regelmäßigen Abständen werden deshalb Qualifizierungs- und Sensibilisierungsformate für Fachkräfte angeboten. Das heißt, dass Fachpersonen sich zu Schulungen anmelden können, um die Grundlagen der Situation von Kindern von Inhaftierten kennenzulernen. Neben wichtigen Informationen und spannenden soziodemographischen Daten zum Justizvollzug, werden hier auch konkrete Unterstützungsangebote sowie die Auswirkungen der elterlichen Inhaftierung auf die Kinder vermittelt. Die Landesfachstelle kommt manchmal aber auch zur Ersten Hilfe direkt in Einrichtungen und beantwortet dort konkrete Fragen des Teams, das gerade mit einem Fall arbeitet. Häufig geht es dann inhaltlich um die Fragestellung, wie mit Kindern über die Inhaftierung des Elternteils gesprochen werden oder wie auf Fragen nach dem Delikt reagiert werden kann. Gemeinsam mit den Fachkräften werden dann Verhaltensoptionen und Textbausteine erarbeitet, die in der tatsächlichen Praxis verwendet werden können.
Auch Angehörige und betroffene Kinder können sich bei der Landesfachstelle melden und Beratung erfahren. Gerade bei längerfristigen Beratungsanfragen ist es häufig sinnvoll, auf regional passende Beratungsangebote zu verweisen. Wenn keine vorhanden sind, kann die Beratung weiterhin über die Landesfachstelle laufen. Eine Anfrage aus Nürnberg würden wir zum Beispiel an die Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten weiterleiten, während wir eine Anfrage aus einer Region ohne Angehörigenberatung selbst bearbeiten. Häufig dreht sich die Beratung um die Fragen, ob man Kindern gegenüber ehrlich sein soll, wie die elterliche Inhaftierung vermittelt werden kann und was eigentlich das Beste für die betroffenen Kinder in dieser besonderen Situation ist.



