25 Jahre Täter-Opfer-Ausgleich beim Treffpunkt e.V. – ein Anlass, um zurückzuschauen. Dieses bewährte Instrument der Justiz bringt Täter*innen und Opfer zusammen, um das Geschehene aufzuarbeiten, Wiedergutmachung zu ermöglichen und Konflikte respektvoll zu klären. Zum Jubiläum sprechen wir mit unserer Kollegin Michaela Franke, die seit 23 Jahren den Täter-Opfer-Ausgleich verantwortet, über persönliche Erfahrungen, Entwicklungen und die besondere Bedeutung dieser Arbeit.
Redaktion: Dieses Jahr feiert der Täter-Opfer-Ausgleich beim Treffpunkt e.V. sein 25-jähriges Bestehen. Was bedeutet dieses Jubiläum für dich persönlich?
Michaela Franke: Ich bin unglaublich dankbar, dass wir es geschafft haben, dieses Instrument der Justiz 25 Jahre lang anzubieten. Dabei freue ich mich besonders über die Fallzahlen – es dümpelt nicht einfach im einstelligen Bereich, sondern wir können respektable Zahlen vorweisen. Und es zeichnet sich sogar eine Erweiterung ab: Begonnen haben wir nur für die Stadt Nürnberg, inzwischen sind auch Schwabach und der Landkreis Roth dazugekommen. Dass dieses Angebot nicht einschläft, sondern wächst, macht mich sehr glücklich.
Redaktion: Was hat sich in den letzten 25 Jahren in der Arbeit des Täter-Opfer-Ausgleichs verändert?
Michaela Franke: Ein großer Wandel war die Digitalisierung, besonders während der Corona-Zeit. Viele Angebote wurden digital durchgeführt, obwohl ich es mir herausgenommen habe, Gespräche persönlich zu führen. Auch die digitale Akte ist ein bedeutender Unterschied. Organisatorisch haben wir uns in der TOA-Landesgruppe Bayern vernetzt, wodurch auch politische Arbeit hinzugekommen ist; das war zu Beginn noch nicht der Fall.
Redaktion: Hat sich auch die Art der Delikte verändert, die ihr begleitet?
Michaela Franke: Grundsätzlich sind es ähnliche Delikte geblieben, vor allem Delikte mit sozialen Bindungen zwischen Täter*innen und Opfer – also in Schule, Ausbildung, Arbeitsplatz. Typische Beispiele sind gefährliche oder vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung. Dort zeigt sich oft ein starkes Bedürfnis nach Klärung und Wiedergutmachung.
Spannend ist die Entwicklung bei sexuellen Übergriffen: Früher ausgeschlossen, werden heute auch sexuelle Übergriffe übertragen. Die Staatsanwaltschaft ist hier offener geworden.
Redaktion: Kannst du uns einen Fall schildern, der zeigt, wie der TOA beiden Seiten hilft?
Michaela Franke: Da gibt es einige! Einer ist mir besonders im Kopf geblieben: Eine Frau wurde in einem Zugabteil von exhibitionistischen Handlungen belästigt und erstattete Anzeige. Die Polizei machte sie auf den Täter-Opfer-Ausgleich aufmerksam. Nach eigener Recherche entschied sie sich, sich auf dieses Verfahren einzulassen, um den Täter mit seinen Handlungen zu konfrontieren. Der Beschuldigte fühlte sich bezüglich einer persönlichen Begegnung nicht gewachsen, wollte aber eine außergerichtliche Einigung suchen. Beide einigten sich dahingehend, dass er sich professionelle therapeutische Hilfe sucht. Die Anbindung wurde von mir regelmäßig über einen langen Zeitraum abgefragt und eingehalten.
Für die Geschädigte war es beruhigend zu sehen, dass der Beschuldigte Verantwortung übernimmt. Gleichzeitig bot ihm dieser Umgang mit seinem Fehlverhalten die Chance, an seiner Problematik zu arbeiten.
Redaktion: Was wünschst du dir für die Zukunft des TOA?
Michaela Franke: Ich wünsche mir, dass jemand meine Nachfolge mit derselben Leidenschaft übernimmt. Außerdem hoffe ich, dass noch mehr Städte auf uns aufmerksam werden und der TOA für Erwachsene stärker etabliert wird. Es gibt zwar einzelne Fälle, aber wir könnten deutlich mehr anbieten, wenn wir es offiziell bewerben würden.
Redaktion: Was bedeutet Wiedergutmachung für dich?
Michaela Franke: Für mich bedeutet Wiedergutmachung in erster Linie, dass die Geschädigten erkennen können, dass der/die Täter*in wirklich verstanden hat, welches Unrecht er begangen hat, und dass ihm/ihr das Ausmaß der Verletzung bewusst wird, dass er/sie verursacht hat. Wichtig ist, dass er/sie sich ernsthaft bemüht, das Geschehene wiedergutzumachen – in welcher Form auch immer – und dass seine Entschuldigung aufrichtig und ehrlich ist.
Zentrale Bedeutung hat dabei der Moment der Entschuldigung selbst: Wie schaut der/die Täter*in mich an? Wie ist die Körperhaltung, die Gesten? Gibt er/sie mir die Hand oder nicht? Solche Details sind entscheidend, damit die Geschädigten die Entschuldigung annehmen und innerlich abschließen können.
Besonders berührend ist es, wenn der/die Täter*in sich Gedanken macht, wie er/sie die Situation wiedergutmachen kann, und diese Schritte dann auch tatsächlich umsetzt. Das macht Wiedergutmachung für alle Beteiligten spürbar und lebendig.



