Gewaltschutz braucht mehr als neue Gesetze
Warum Täterarbeit jetzt konsequent ausgebaut werden muss
Die Reform des Gewaltschutzgesetzes setzt ein wichtiges Signal für einen besseren Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt: Künftig können Gerichte gewaltausübende Personen verpflichten, an einer anerkannten Täterarbeit teilzunehmen. Damit wird ein Instrument gestärkt, das nicht nur auf die Folgen von Gewalt reagiert, sondern an ihren Ursachen ansetzt und dazu beiträgt, erneute Gewalt zu verhindern.
Wir – also sozialer Verein in der Straffälligenhilfe – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Mit der Fachstelle RESPEKT! – Täter*innenarbeit häuslicher Gewalt erleben wir seit vielen Jahren, wie wichtig professionelle Täterarbeit für den Schutz von Betroffenen ist.
„Die gesetzliche Möglichkeit, gewaltausübende Personen zur Teilnahme an Täterarbeit zu verpflichten, ist ein wichtiger Schritt für einen wirksameren Gewaltschutz. Ein Gesetz allein schafft jedoch noch keine zusätzlichen Beratungsplätze“, sagt Sylvia Vogt, geschäftsführende Vorständin von Treffpunkt e.V.
Bereits heute stoßen viele Einrichtungen der Täterarbeit an ihre Kapazitätsgrenzen. Durch die Reform ist mit mehr gerichtlichen Zuweisungen zu rechnen. Ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen drohen längere Wartezeiten und damit verzögerte Interventionen.
„Täterarbeit ist ein zentraler Bestandteil des Betroffenenschutzes. Sie setzt bei den Ursachen der Gewalt an, fordert Verantwortung ein und trägt dazu bei, erneute Gewalt zu verhindern.“, so Vogt. Dafür braucht es qualifizierte Fachkräfte, verbindliche Qualitätsstandards und tragfähige Kooperationen zwischen Justiz, Polizei und Beratungsstellen.
Deshalb appellieren wir an Bund, Länder und Kommunen, die Reform mit einer verlässlichen Finanzierung zu begleiten: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam Verantwortung übernehmen und eine bedarfsgerechte, langfristige Finanzierung sicherstellen. Sonst bleibt ein wichtiger gesetzlicher Fortschritt ohne Wirkung in der Praxis.“
Die Reform ist ein wichtiger Schritt! Jetzt muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Angebote auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Nur so kann Täterarbeit ihren Beitrag leisten, Gewalt nachhaltig zu verhindern und Betroffene wirksam zu schützen.



