Falleingang & Erstgespräch
Im Vorfeld des Ausgleichsgesprächs zwischen Beschuldigten und Geschädigten wird der Falleingang als Akte angelegt. Sowohl Beschuldigte/Beschuldigter als auch Geschädigte/Geschädigter werden zu einem Vorgespräch eingeladen.
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Ausgleichsgespräch
Im
Ausgleichsgespräch werden Beschuldigte/r und Geschädigte/r unter
Vermittlung einer/eines Mediators/Mediatorin direkt miteinander
konfrontiert. In diesem Gespräch sollen sich beide Parteien auf eine
Wiedergutmachungsleistung einigen.
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Kontrolle und Fallabschluss
Nach
einem erfolgreich verlaufenen Ausgleichsgespräch, überwacht die
Täter-Opfer-Ausgleichsstelle, dass die Wiedergutmachungsleistung
erbracht wird dokumentiert das Ausgleichsverfahren und gibt
Rückmeldungen an die involvierten Stellen von Strafverfolgung und
Justiz.
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