


Beratungshilfe
Das Amtsgericht bietet für Personen, die sich wegen eines
rechtlichen Problems durch einen Anwalt beraten lassen möchten, dafür
aber kein Geld haben, eine günstigere oder auch kostenfreie Beratung
durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Rechtspfleger an.
Hierfür muss beim Amtsgericht ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Prozesskostenhilfe
Die Kosten, die einer Person bei einem Prozess anfallen (Verfahrenskosten und Anwalt) können übernommen werden, wenn diejenige Person nicht imstande ist, diese selbst zu tragen. Auch hier muss ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Prozesskostenhilfe nur für Prozesse des Zivilrechts gewährt wird.