Falleingang
Wie beschrieben
kann ein Täter-Opfer-Ausgleich von verschiedenen Stellen angeregt
werden. Der Treffpunkt e.V. prüft zunächst ob der jeweilige Fall für
einen TOA geeignet ist.
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Erstgespräch mit dem/der Beschuldigten
Zunächst
muss geklärt werden, ob der Beschuldigte überhaupt dazu bereit ist sich
mit dem Geschädigten zu konfrontieren und ob zur Findung eines
Kompromisses über eine Wiedergutmachungsleistung in einem
Ausgleichsgespräch reden will.
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Erstgespräch mit dem/der Geschädigten
Wenn
der Beschuldigte seine Bereitschaft zu einem Ausgleichsgespräch und
einer Wiedergutmachung bekundet hat, wird mit dem Geschädigten ein
Vorgespräch geführt um dessen Vorstellungen hinsichtlich des
Ausgleichsgesprächs zu erarbeiten.
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