Überprüfung der Einhaltung von Vereinbarungen
Der/die VermittlerIn wird in den folgenden Tagen oder Wochen die Einhaltung der Vereinbarungen überprüfen (z.B. durch Abfrage bei der/dem Geschädigten, Kontrollieren von Rateneingängen etc.) und erst danach erfolgt die
Rückgabe der Akte an Staatsanwaltschaft/ Gericht
Die Akte wird an die Staatsanwaltschaft/das Gericht mit einem Abschlussbericht zurückgesandt, der über den Verlauf, das Ergebnis des TOA sowie die Position der/des Geschädigten bezüglich einer Verfahrenseinstellung informiert. Dieser Bericht wird ebenso an die Jugendgerichtshilfe geschickt.
Abschluss des Verfahrens
Staatsanwaltschaft/Gericht teilen uns danach mit, ob das Verfahren eingestellt oder ob Anklage erhoben wurde bzw. in welchem Maße die Leistungen des Täters strafmildernd berücksichtigt werden konnten.

