Ausgleichsgespräch
Zu Beginn wird den Beteiligten die Möglichkeit gegeben anzukommen, in dem von dem/der VermittlerIn der Ablauf und die Regeln des Gesprächs erklärt werden.
Im Folgenden wird jedem Beteiligten die Gelegenheit gegeben, seine
Sichtweise hinsichtlich des Geschehens zu schildern. Danach wird eine
Klärung der Unterschiede in den Sichtweisen der/des Geschädigten und
der/des Beschuldigten bezüglich des Geschehens angestrebt und versucht
die damals gespürten Emotionen zu verbalisieren.
Der/die
VermittlerIn hat die Aufgabe den Verständigungsprozeß zu unterstützen
um so eine Annäherung der Parteien zu erreichen, um einen gemeinsamen
Weg der Wiedergutmachung zu suchen.

