Erste Schritte
Hier erfahren Sie, was Sie direkt nach der Verhaftung beachten müssen.
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Existenzsicherung
Wenn der Partner ins Gefängnis kommt, stehen die zurückgelassenen Angehörigen oft vor einem Berg von Problemen. Häufig fehlt plötzlich ein Einkommen und die Miete bzw. der Lebensunterhalt können nicht mehr bezahlt werden. Sind Kinder da, ist die Not oft noch größer. Gerade deshalb ist es wichtig, sich über die verschiedenen Hilfsangebote, die es für Angehörige von Inhaftierten gibt, zu informieren.
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Strafvollzug
Seit
dem Januar 2008 wurde im Zuge der "Föderalismusreform" der Strafvollzug
Ländersache. Jedes einzelne Bundesland hat also ab diesem Zeitpunkt die
Möglichkeit ein eigenes Strafvollzugsgesetz zu verabschieden.
Die Informationen auf unseren Seiten beziehen sich auf die Situation in
Bayern. Informationen über den Strafvollzug in anderen Bundesländern
finden Sie unter dem Punkt
Literatur und Links.
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Strafverfahren
Die Eröffnung des Strafverfahrens erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Sollte ein Haftbefehl erlassen werden muss der Beschuldigte innerhalb von 24 Stunden dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden (§ 115 StPO), dieser entscheidet, ob der Angeklagte in Untersuchungshaft kommt. Untersuchungshaft wird angeordnet bei dringendem Tatverdacht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, 112a StPO).
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Ausländer in Haft
Einem inhaftierten Ausländer droht über die Haftstrafe hinaus noch die Abschiebung bzw. Ausweisung, wenn er wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde oder eine Haftstrafe über drei Jahren verbüßen muss. Dabei werden mehrere Haftstrafen zusammengerechnet (§47 AuslG.)
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Informationsflyer für Angehörige von Inhaftierten
In unten stehender Broschüre finden Angehörige von Inhaftierten spezialisierte und allgemeine Beratungs- und Hilfsangebote in ganz Deutschland.
Außerdem finden Sie Einrichtungen und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen.