


Strafvollzugsgesetze der Bundesländer
Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006 konnten die einzelnen Bundesländer eigene Strafvollzugsgesetze vorlegen. Bislang haben nur wenige Bundesländer davon Gebrauch gemacht.
In allen Ländern, die kein eigenes Gesetzeswerk herausgebracht haben, gilt nach wie vor das Bundesgesetz von 1976.
Baden-Württembergisches Strafvollzugsgesetz
Bayerisches Strafvollzugsgesetz
Brandenburgisches Strafvollzugsgesetz
Hamburgisches Strafvollzugsgesetz (HmbStVollzG)
Hessisches Strafvollzugsgesetz
Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG)
Saarländisches Strafvollzugsgesetz
Strafvollzugsgesetz Rheinland-Pfalz
Sächsisches Strafvollzugsgesetz
Jugendstrafvollzugsgesetze der Bundesländer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Länder in einem Urteil aufgefordert zum 01.01.2008 den Jugendstrafvollzug gesetzlich zu regeln. In der Folge finden Sie eine Liste der Gesetzestexte der einzelnen Länder.
Untersuchungshaftvollzugsgesetze
Auch hat inzwischen jedes Bundesland den Vollzug der Untersuchungshaft separat geregelt. Die einzelnen Rechtsvorschriften finden Sie hier.