Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene

Chancen für den Geschädigten

Das Erleben von Gewalt bzw. Unrecht gegen die eigene Person, kann zu nachhaltigen psychosozialen Problemen führen. Erlittene Schäden, Demütigungen und Verletzungen jeder Art, schaffen Verunsicherung und lassen die Frage nach dem Warum aufkommen.

Die Beantwortung dieser und anderer Fragen kann nur der Verursacher selbst ermöglichen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet hier die Gelegenheit durch die persönliche Aussprache mit der/dem Beschuldigten eine bessere Verarbeitung des Geschehenen zu erreichen und diese/n direkt mit ihrem/seinen Verhalten zu konfrontieren. Dieser Dialog wird im geschützten Rahmen im Beisein einer/s Mediatorin/s in Strafsachen geführt.

Neben einer Entschuldigung wird hier gemeinsam die Form der Wiedergutmachung bestimmt und dies ohne Vorgaben Seitens der Justiz oder der/s Vermittlerin/s.

Nachdem in vielen Fällen legitime Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatz-forderungen im Raum stehen und einer Regelung bedürfen, kann hier durch eine unbürokratische Handhabung eine Wiedergutmachung seitens des Beschuldigten geschehen und zwar ohne einen weiteren Rechtsstreit, sondern nur durch ein aktives Mitgestalten der/des Geschädigten.