Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene

Erstgespräch mit der/dem Beschuldigten

Die/der Beschuldigte wird zu einem Gespräch eingeladen. Es wird erklärt wie die Akte zu uns kommt und wie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung aussieht.

Sie/er hat die Gelegenheit, ohne die/den Geschädigte(n), auf das Geschehen einzugehen und die Gründe ihres/seines Handelns zu beschreiben.

Es wird ihre/seine Bereitschaft zur Teilnahme sowie der Wunsch für das begangene Unrecht Verantwortung zu übernehmen geklärt.

Welche Wege der Wiedergutmachung sieht der Beschuldigte und welche Möglichkeiten bieten sich ihr/ihm sie zu realisieren?

Spricht sich die/der Beschuldigte für einen TOA aus, so wird die/der Geschädigte zu einem Vorgespräch eingeladen.

Dieses Vorgespräch entfällt natürlich, wenn die/der Beschuldigte der Initiator ds TOA`s war, also bereits ein Gespräch geführt wurde.