Erstgespräch mit der/dem Beschuldigten
Die/der Beschuldigte wird zu einem Gespräch eingeladen. Es wird erklärt wie die Akte zu uns kommt und wie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung aussieht.
Sie/er hat die Gelegenheit, ohne die/den Geschädigte(n), auf das Geschehen einzugehen und die Gründe ihres/seines Handelns zu beschreiben.
Es wird ihre/seine Bereitschaft zur Teilnahme sowie der Wunsch für das begangene Unrecht Verantwortung zu übernehmen geklärt.
Welche Wege der Wiedergutmachung sieht der Beschuldigte und welche Möglichkeiten bieten sich ihr/ihm sie zu realisieren?
Spricht sich die/der Beschuldigte für einen TOA aus, so wird die/der Geschädigte zu einem Vorgespräch eingeladen.
Dieses
Vorgespräch entfällt natürlich, wenn die/der Beschuldigte der Initiator
ds TOA`s war, also bereits ein Gespräch geführt wurde.

