Erstgespräch mit der/dem Geschädigten
Zunächst wird auch dem Geschädigten dargelegt, wie unsere Beratungsstelle zu der Akte gelangt ist und was unser Auftrag ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Angebot der Maßnahme absolut freiwillig ist und zu jedem Zeitpunkt von beiden Seiten abgebrochen werden kann.
Die /der Geschädigte berichtet, wie sich das Geschehen aus ihrer/seiner Sicht darstellt und welche Konsequenzen (z.B. Ängste die sich durch den Übergriff entwickelt haben, körperliche Verletzungen, die einer Behandlung bedurften etc.) sich für sie/ihn daraus ergeben haben.
Welche Möglichkeiten des Ausgleichs sieht sie/er?
Dieses Vorgespräch entfällt natürlich, wenn die/der Geschädigte der Initiator war.
Falls auch von dieser Seite die Bereitschaft zur persönlichen Begegnung signalisiert wird, folgt das Ausgleichsgespräch.

