Ehe- Partner- und Familienseminare in Bayern
Ehe- und Partnerseminare werden in mehreren bayrischen Gefängnissen
angeboten. Da diese in jeder Justizvollzugsanstalt verschieden
gestaltet werden, sollten Sie sich bei den zuständigen Sozialdiensten
und anderen Fachdiensten der Justizvollzugsanstalt informieren.
Die Dauer der einzelnen Seminare wird nicht auf die normalen Besuchszeit angerechnet.
Anstaltsübergreifend führt der Arbeitskreis Resozialisierung einmal jährlich ein 10-tägiges Familienseminar außerhalb der Gefängnisse durch.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Strafgefangene nordbayerischer Gefängnisse und deren Angehörige daran teilnehmen.
Eheschließung und Scheidung
Auch während der Haft ist es möglich zu heiraten oder sich scheiden zu lassen.
Für eine Heirat während der Untersuchungshaft benötigt der Gefangene das Einverständnis des Gerichts. Der nicht inhaftierte Partner muss sich um die nötigen Unterlagen für das Standesamt kümmern, die Trauung erfolgt dann im Gefängnis.
Auch eine Scheidung kann in dieser Zeit vollzogen werden. Der Scheidungsantrag kann von beiden Partnern schriftlich beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.

