Hilfen für Familien Hilfen für Familien

ALG I, ALG II & Sozialhilfe

Seit Januar 2005 gibt es das Hartz IV-Gesetz, geregelt im SGB2. Dadurch hat sich für Menschen, die wegen Arbeitslosigkeit auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, einiges geändert. Das gilt auch für Frauen oder Familien, bei denen durch die Inhaftierung des Partners/Vaters plötzlich das Einkommen wegfällt.

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Weitere Leistungen bei ALG II und Sozialhilfe

Über die Leistungen zur Grundsicherung hinaus gibt es für Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe veschiedene weitere Leistungen und Einsparmöglichkeiten.

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Sonstige Leistungen

Für Geringverdiener gibt es die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Wenn ihre Bezüge im Alter oder bei einer dauerhaften Erwerbsminderung nicht ausreichen, haben sie ein Recht auf eine Grundsicherung.

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Finanzielle Hilfen für Kinder

Für Kinder und deren Eltern gibt es spezielle staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, auf die sie auch dann ein Recht haben, wenn der Vater in Haft ist.

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Schulden und laufende Kosten

Können Schulden und laufende Kosten wegen der Inhaftierung des Partners nicht oder nicht mehr in vollem Umfang gezahlt werden, ist es für die Partnerin wichtig, diese Angelegenheiten umgehend zu regeln. Wie Sie einer weiteren Verschuldung oder einem drohenden Existenzverlust vorbeugen können erfahren Sie hier.

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Beratungs- und Prozesskosten

Wenn ein Bedarf an Beratung besteht oder ein Zivilprozess geführt werden muß, besteht die Möglichkeit beim Amtsgericht eine finanzielle Hilfe zu beantragen.

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