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Ausweisung

Wenn eine Aufenthaltsgenehmigung abläuft, wird der Betroffene aufgefordert, das Land zu verlassen. Die Ausweisung wird von der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich zugeschickt. Vorher muss immer eine Ladung zu einer Anhörung des Ausreisepflichtigen erfolgen.

 

Abschiebung

Wenn eine Person zur Ausreise aufgefordert wurde und nicht freiwillig das Land verläßt, kommt es zur Abschiebung, d.h. die Ausreise wird erzwungen.

Weitere Abschiebegründe können Mittellosigkeit, kein gültiger Pass oder Haftstrafen sein.

 

Abschiebehaft

Um in Abschiebehaft zu kommen ist es nicht notwendig, eine Straftat begangen zu haben. Abschiebehaft kann als Sicherungs- oder Vorbereitungshaft für Personen verhängt werden, die keinen deutschen Pass besitzen und aus Deutschland ausgewiesen werden sollen. In der Regel soll die Abschiebehaft 6 Monate nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen kann sie insgesamt bis zu 18 Monaten dauern.