Hilfen für Familien Hilfen für Familien

Existenzsicherung

Wenn der Partner ins Gefängnis kommt, stehen die zurückgelassenen Angehörigen oft vor einem Berg von Problemen. Häufig fehlt plötzlich ein Einkommen und die Miete bzw. der Lebensunterhalt können nicht mehr bezahlt werden. Sind Kinder da, ist die Not oft noch größer. Gerade deshalb ist es wichtig, sich über die verschiedenen Hilfsangebote die es für Angehörige von Inhaftierten gibt zu informieren.

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Strafvollzug

Seit dem Januar 2008 wurde im Zuge der "Föderalismusreform" der Strafvollzug Ländersache. Jedes einzelne Bundesland hat also ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit ein eigenes Strafvollzugsgesetz zu verabschieden. Die Informationen auf unseren Seiten beziehen sich auf die Situation in Bayern. Informationen über den Strafvollzug in anderen Bundesländern finden Sie unter dem Punkt Literatur und Links.

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Strafverfahren

Die Eröffnung des Strafverfahrens erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Sollte ein Haftbefehl erlassen werden muss der Beschuldigte innerhalb 24 Stunden dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden (§ 115 StPO), dieser entscheidet ob der Angeklagte in Untersuchungshaft kommt. Untersuchungshaft wird angeordnet bei dringendem Tatverdacht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, <112a StPO).

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Ausländer in Haft

Einem inhaftierten Ausländer droht über die Haftstrafe hinaus noch die Abschiebung bzw. Ausweisung, wenn er wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde, oder eine Haftstrafe über drei Jahren verbüßen muss. Dabei werden mehrere Haftstrafen zusammengerechnet (§47 AuslG.)

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