Existenzsicherung
Wenn
der Partner ins Gefängnis kommt, stehen die zurückgelassenen
Angehörigen oft vor einem Berg von Problemen. Häufig fehlt plötzlich
ein Einkommen und die Miete bzw. der Lebensunterhalt können nicht mehr
bezahlt werden. Sind Kinder da, ist die Not oft noch größer. Gerade
deshalb ist es wichtig, sich über die verschiedenen Hilfsangebote die
es für Angehörige von Inhaftierten gibt zu informieren.
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Strafvollzug
Seit
dem Januar 2008 wurde im Zuge der "Föderalismusreform" der Strafvollzug
Ländersache. Jedes einzelne Bundesland hat also ab diesem Zeitpunkt die
Möglichkeit ein eigenes Strafvollzugsgesetz zu verabschieden.
Die Informationen auf unseren Seiten beziehen sich auf die Situation in
Bayern. Informationen über den Strafvollzug in anderen Bundesländern
finden Sie unter dem Punkt
Literatur und Links.
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Strafverfahren
Die
Eröffnung des Strafverfahrens erfolgt durch die Staatsanwaltschaft.
Sollte ein Haftbefehl erlassen werden muss der Beschuldigte innerhalb
24 Stunden dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden (§ 115 StPO),
dieser entscheidet ob der Angeklagte in Untersuchungshaft kommt.
Untersuchungshaft wird angeordnet bei dringendem Tatverdacht,
Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, <112a StPO).
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Ausländer in Haft
Einem
inhaftierten Ausländer droht über die Haftstrafe hinaus noch die
Abschiebung bzw. Ausweisung, wenn er wegen Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde, oder eine Haftstrafe über drei
Jahren verbüßen muss. Dabei werden mehrere Haftstrafen
zusammengerechnet (§47 AuslG.)
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